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TSV ALLERSHAUSEN

SERVUS BEIM TSV

HERZLICH WILLKOMMEN

Wir als TSV-Familie freuen uns sehr, Sie als neues Mitglied bei uns begrüßen zu dürfen.

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für den Mitgliedsantrag aus und senden Sie es uns unterschrieben per Mail an die Geschäftsstelle.

BEITRÄGE AB 01.01.2025

Grundbeitrag (*1)
Kinder unter 12 J.
Jugendliche 14-18 J.
Erwachsene
Familie (*3)

71 €

111 €

182 €

Abteilungsbeitrag (*1)
FLÖHE

95 € / ab 2. Kind/Jgdl. 85 € / zzgl. 45 € bei zusätzlicher Trainingseinheit

BADMINTON

35 € – ab 2. Kind / Jgdl. 25 €

70 €

BASEBALL

60 €

60 € / 20 € passiv

BASketball

48 €

48 €

96 €

Fussball

60 €

75 €

90 €

Gymnastik

20 €

30 €

40 €

KEGELN

20 €

30 €

80 €

120 €

Karate

gem. Antragsformular Karateschule

Leichtathletik

70 € – ab 2. Kind / Jgdl. 50 €

Stockschießen

0 €

0 €

Herren 30 € / Damen 0 €

TENNIS

45 € (*1)

70 € (*1)

122 € (*1)

204 € (*1)

ALPIN

10 €

15 €

25 €

50 €

PADEL

70 € Einzelsparte

60 € Mehrsparten

15 € Passiv

120 € Einzelsparte

95 € Mehrsparten

15 € Passiv

225 € Einzelsparte

190 € Mehrsparten

25 € Passiv

375 € Einzelsparte

320 € Mehrsparten

40 € Passiv

*1 Grundbeitrag und Abteilungsbeiträge sind Jahresbeiträge. Bei Antrag auf Mitgliedschaft im 2. Halbjahr sind nur noch die halben Beiträge fällig.

*2 bei Teilnahme am Trainingsbetrieb zzgl. Trainingsgebühren

*3 gilt für Verheiratete, Alleinerziehende mit Kind, ab dem dritten Kind einer Familie, Lebensgemeinschaften und gleich-geschlechtliche Paare bei Vorlage identischer Meldebescheinigung des Wohnsitzes

 

Durch den Grundbeitrag ist man Mitglied beim TSV Allershausen. Mit dem Abteilungsbeitrag kann man das jeweilige Angebot der Sparte nutzen, d. h. will man die Angebote mehrerer Abteilungen nutzen, muss man auch Mitglied dieser Abteilungen werden.
 
Aufnahme Minderjähriger
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
Bei Kündigung Minderjähriger ist die Austrittserklärung von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
 
Beitragsermäßigung
Bis zu dem Jahr, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch der Beitrag für Jugendliche. Ab dem ersten Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
Schüler und Jugendliche über 18 Jahre, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre zahlen bei jährlicher Vorlage einer Schulbescheinigung, des Lehrvertrages oder der Immatrikulationsbescheinigung für das Sommer- und Wintersemester einen ermäßigten Beitrag.
Die Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Nachweis bis spätestens 01.02. des Beitragsjahres in der Geschäftsstelle vorliegt.
Bei Versäumnis des Termins sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Eine rückwirkende Beitragsermäßigung kann nicht erfolgen.
 
Abbuchungsmodus
Jeweils zum 01.03. eines jeden Jahres erfolgt der Bankeinzug der Beiträge per SEPA-Lastschriftverfahren. Die Fälligkeit tritt ohne Rechnung ein.
 
ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN

Bearbeitungsgebühr (pro Antrag) bei Erstanmeldung

5 €

Verwaltungskostenzuschlag für erhöhten Verwaltungsaufwandes bei Rechnungsstellung bzw. Bareinzahlung der Beiträge

3 €

Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften (Rücklastschriftgebühren der Bank hat das Mitglied zu tragen)

5 €

Mahngebühr (je Mahnschreiben) bei Nichtzahlung des Beitrags trotz Zahlungserinnerung

5 €

Kündigung
Eine Kündigung (auch einzelner Sparten) ist grundsätzlich nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich (Fax, Email, Brief) bis spätestens 30. November des Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen.
 
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben seit 01.01.2011 einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Sport und Spiel in Vereinen.
 
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder aus Familien, die eine der nachfolgend genannten Sozialleistungen beziehen:
+ Lasten-/Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
+ Kinderzuschlag (BKGG)
+ Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
+ Sozialhilfe: Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
+ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
 
Der Antrag auf Übernahme des Vereinsbeitrages muss von den Eltern (nicht vom Verein!) beim Landratsamt Freising gestellt werden.
Zusätzlich ist noch eine Bestätigung des Vereins notwendig, in dem das Kind / der Jugendliche Mitglied ist bzw. werden möchte.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
 
Hier können auch die Formulare für die Antragstellung und die Bestätigung des Vereins herunter geladen werden.

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